Wird Eltan Sulaj gefragt, warum er eine Ausbildung in der Häfler Firma TN-Hausmeisterservice absolvieren möchte, antwortet er strahlend: „Weil es Spaß macht.“
Seit elf Monaten lebt der 24-jährige Albaner in Deutschland. Das es erst knapp ein Jahr hier ist, würde ihm ein Unwissender kaum anmerken: „Die deutsche Sprache ist schwer, aber ich liebe schwer“, sagt Sulaj. Sein Ziel ist es, im nächsten Jahr perfekt Deutsch zu sprechen, denn dann, so sagt Marion Wagner, zuständig für Angestellte und Auszubildende des TN-Hausmeisterservice und Chefin der Partnerfirma ASL, stehe einer Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement nichts mehr im Weg.
Er hat seine Chance verstanden
„Seitdem ich Eltan vor drei Monaten kennen gelernt habe, bin ich ganz begeistert von ihm“, berichtet Wagner. Sein Wille zu arbeiten, sei von Anfang an da gewesen und das habe einen sehr positiven Eindruck auf sie gemacht. „Er hat seine Chance, Deutsch zu lernen, verstanden. Integration geht eben hauptsächlich durch die Sprache“, sagt Wagner.
Momentan hat Sulaj einen Teilzeitjob in der Firma, das heißt er arbeitet 80 Stunden im Monat. Nebenher geht er zur Schule, um sein Deutsch zu verbessern. „Wir setzen große Hoffnungen auf Eltan. Es wäre spitze, wenn wir dem jungen Mann dabei helfen können, sein Verständnis für unsere Kultur zu verbessern und ihm dann möglichst bald einen Ausbildungsplatz geben können“, sagt Wagner.
Gegenseitiges Verständnis ist wichtig
Der Beruf der Putzkraft sei für viele Deutsche einfach nicht attraktiv genug, nennt ASL-Asylbeauftragte Stefanie Kraft einen Grund, weshalb gerade Sulaj als Lehrling in Frage komme. „Bevor es ins Büro geht, muss jeder Azubi erst einmal die praktischen Tätigkeiten des Berufs, mit dem er sich beschäftigt, kennen lernen. Das will nicht jeder“, erklärt Kraft. Zudem habe Marion Wagner keine Zulassung, 16- oder 17-Jährige auszubilden. „Ich kann nur junge Erwachsene ab Anfang 20 ausbilden. Da ist es mir wichtig, dass ich mir auch die nötige Zeit nehme. Ich möchte meine Azubis integrieren und will, dass sie auch nach der Ausbildung in meiner Firma bleiben“, sagt Wagner. Ihr ist es besonders wichtig, dass Asylbewerber die deutsche Kultur kennen lernen. So habe sie Sulaj auch schon sonntags mit in die Kirche genommen. „Wir müssen versuchen, uns gegenseitig das Verständnis für andere Kulturen zu wecken. Ich werde mit ihm demnächst in eine Moschee gehen“, sagt die ASL-Geschäftsführerin.
Der 24-Jährige blickt in die Zukunft
„Mein Chef bei TN arbeitet viel mehr als die Angestellten, das gefällt mir“, erzählt Sulaj. Ginge es nach ihm, dann würde er am liebsten jetzt schon mit der Ausbildung beginnen. „Mein Vater hat mir beigebracht: Es gibt verschiedene Treppen. Jetzt bin ich auf der ersten Stufe, wie es weiter geht weiß ich noch nicht“, blickt der 24-Jährige in die Zukunft. Weil der TN-Hausmeisterservice keine Kapazitäten hat, um mehr als einen Azubi einzustellen, ist Wagner froh, dass Sulaj zu ihnen gefunden hat. Sie hofft, dass er in zwei Jahren ausreichend Deutsch gelernt hat, um mit seiner Ausbildung anzufangen. „Er ist eine Bereicherung für uns alle in der Firma“, sagt auch Asylbeauftragte Kraft voller Stolz.
Arbeit für Asylbewerber
- Während der ersten drei Monate nach Registrierung: In dieser Zeit dürfen laut Gesetz Asylbewerber und Flüchtlinge nicht arbeiten. Ausnahme: Ein- Euro-Jobs.
- Ab dem vierten Monat des Aufenthalts: Sofern sie eine „eingeschränkte Arbeitserlaubnis“ erhalten, dürfen Asylbewerber und Flüchtlinge arbeiten. „Die Erlaubnis bekommen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde, nachdem eine passende Arbeitsstelle gefunden wurde“, erklärt Stefanie Kraft, Asylbeauftragte einer Reinigungsfirma. Der Arbeitgeber muss Angaben zu seinem Betrieb, den Arbeitsstunden und -zeiten machen und diesen Antrag dann nach Duisburg schicken. Dort folgt eine Prüfung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit. „Ein Asylbewerber darf eine Stelle nur dann antreten, wenn es keinen qualifizierten deutschen Bewerber dafür gibt“, erläutert Kraft. Hat ein Asylbewerber oder Flüchtling eine Stelle angenommen, bekommt er einen Arbeitserlaubniskleber, der auf dem Ausweis angebracht wird. „Jeder Asylbewerber kann nur einen Kleber und einen Arbeitgeber haben.“
- Nach 15 Monaten des Aufenthaltes: Nach diesem Zeitraum muss keine Prüfung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit mehr erfolgen. Die Vorrangprüfung entfällt.
- Nach Anerkennung eines Asylantrages: Asylbewerber und Flüchtlinge verfügen jetzt über eine „uneingeschränkte Arbeitserlaubnis“. Sie dürfen sich selbständig machen und Unternehmen gründen.
(Quelle: SÜDKURIER – Mona Lippisch)