Viele Häfler zog es am Sonntag vor die Tür, um in diesem Dezember den ersten Winterspaziergang im Schnee zu machen. Kinder holten ihre Schlitten aus dem Keller und stürmten auf die Hügel in der Nachbarschaft. Doch während vor allem Wintersportler sich über die weißbedeckte Landschaft freuen, können Sommerliebhaber in den kalten Wintermonaten gut und gerne auf Schnee verzichten. Egal aber, ob man ihn nun mag oder nicht: Der Schnee bringt einige Pflichten mit sich. Was Anwohner beachten müssen, fasst der SÜDKURIER zusammen.

Wer ist zuständig?

Laut des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) müssen Straßen und Wege grundsätzlich von der Kommune geräumt werden. Diese Pflicht kann aber, wie in Friedrichshafen, an die Bürger weitergegeben werden. Die sogenannte Streupflichtsatzung verpflichtet alle Straßenanlieger dazu, bei Eis und Schnee zu räumen. Straßenanlie- ger sind Eigentümer und Besitzer, auch Mieter und Pächter, von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder an dieser eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Rentner Hans-Peter Konon schippt selbst. „So lange ich gesund und mobil bin, geht das“, sagt er. Andere vergeben die Arbeiten. „Die viele Arbeit während des Winterdienstes ist positiver Stress für uns“, erklärt beispielsweise Achim Stengele vom TN-Hausmeisterservice in Friedrichshafen.

Welche Flächen müssen geräumt werden?

Anwohner müssen Gehwege und Siedlungsstraßen auf einer Breite von einem Meter räumen. Jetzt noch einen Dienst fürs Schippen und Streuen zu engagieren, ist nach Angaben von Achim Stengele schwierig. Er betont: „Wir beginnen im August mit der Planung, die spätestens Ende Oktober abgeschlossen ist.“

In welchem Zeitraum muss geräumt werden?

Werktags ist bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr zu räumen. Die Räumpflicht endet jeweils um 20 Uhr. Laut Achim Stengele müssten Räumdienste öffentliche Gebäude mit viel Ver- kehr zuerst räumen. „Ansonsten versuchen wir abzuwechseln, sodass jeder mal zuerst dran ist.“

Welche Materialien dürfen gestreut werden?

Splitt und Sand. Auftausalz ist laut einer Mitteilung der Stadt nur bei Glatteis, Eisregen oder zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstän- de erlaubt. In diesen Fällen wäre ohne das Auftausalz die Sicherheit von Fuß- gängern nicht gewährleistet.

Worauf sollte beim Räumen geachtet werden?

Der Schnee darf weder dem Nachbarn vor die Türe geschippt, noch auf die Straße geschoben werden. Schnee vor Grundstückseinfahrten und Gehwegen sollte auf dem eigenen Grundstück angehäuft werden. Wenn das aus Platzgründen nicht möglich ist, sollten Anwohner einen Schneewall entlang des Bordsteins anhäufen oder entlang der Grundstücksgrenze sammeln. In Mehrfamilienhäusern bietet sich eine Arbeitsteilung an. „Bei uns im Haus leben drei Familien. Wer Kehrwoche hat, der schippt. Das klappt gut und es wird sich auch gegenseitig geholfen“, sagt zum Beispiel die Häflerin Ingrid Waldmann.

Was passiert, wenn Anwohner nicht schippen?

Kommen Bürger der Streu- pflichtsatzung nicht nach, handeln sie ordnungswidrig. In der Folge droht ih- nen eine Geldstrafe. Dieses Bußgeld kann zwischen 5 und 500 Euro betragen. Stürzt beispielsweise ein Fußgänger oder Radfahrer, weil der Anwohner nicht ge- räumt hat, haftet der Straßenanlieger persönlich für den Unfall. Alfons Boden- miller findet das Schippen ohnehin nicht lästig: „Ich räume selbst und nehme es
sportlich.“

So rüstet sich die Stadt für den Schnee

Die Städtischen Baubetriebe sind für die Wintereinsätze gerüstet. Zahlen und Fakten zu den Maßnahmen der Stadtverwaltung:

  • Streusalz-Menge: Rund 1000 Ton- nen Streusalz haben die Städtischen Baubetriebe in den Salzsilos und überdachten Lagern vorrätig. Dazu kommen je 25 Tonnen Splitt und Splitt-Salz-Gemisch, 30 000 Liter Calciumchlorid-Lösung sowie weitere 25 Tonnen Calciumchlorid-Flocken zur Feuchtsalzmischung.
  • Fuhrpark: Acht Räum- und Streufahrzeuge (Lastwagen und Unimogs), fünf Schmalspurfahrzeuge und drei Kleintraktoren sind den Winter über im Einsatz. Sie wurden mit Schneepflügen und Salzstreuautomaten um- gerüstet. Auch die Handräumkolonnen sind einsatzbereit.
  • Streugutkisten: An 72 Standorten im gesamten Stadtgebiet stehen Streugutkisten mit einem Splitt-Salz-Gemisch, welches in erster Linie für die Handkolonnen der Städtischen Baubetriebe bestimmt ist. Außerdem können Kraftfahrer das Streumaterial als Anfahrtshilfe verwenden.
  • Personal: Der Winterdienst der Städtischen Baubetriebe ist in zwei Schichten eingeteilt. Pro Schicht sind 36 Angestellte im Einsatz.
  • Einsatzzeiten: Bei Schneefall rücken die Städtischen Baubetriebe wochentags von vier bis 22 Uhr aus. An Wochenenden und Feiertagen beginnt der Räum- und Streudienst um fünf Uhr.
  • Regelmäßige Kontrolle: An 13 besonders sensiblen Messpunkten werden die Straßen um 3 Uhr und 19 Uhr kontrolliert. Sind Witterungslage und Straßenverhältnisse kritisch, werden die Kontrollfahrten regelmäßig wiederholt. Wenn nötig, kann innerhalb von 30 Minuten ausgerückt werden.

(Quelle/Bilder: Südkurier, JULIAN SINGLER und FABIANE WIELAND)

Diesen Beitrag als .pdf-Datei downloaden.